EU-Vorschriften für Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU – Ihr Europa (2023)

Letzte Inspektion: 12.07.2023

Reisen mit Haustieren: Hunde, Katzen und Frettchen

EU-Vorschriften erleichtern die Reise mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in ein anderes EU-Land (in diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Nordirland). Diese Regeln gelten auch für Reisen in die EU aus einem Nicht-EU-Land oder -Gebiet.

Mit wenigen Ausnahmen kann Ihr Haustier mit Ihnen in ein anderes EU-Land oder von einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land reisen, wenn:

  • elektronischer Mikrochip (gemäß seinen technischen Anforderungen).Anhang IIEU-Verordnung zur Verbringung von Haustieren)zvor dem 3. Juli 2011 eine lesbare Tätowierung anfertigen lassen;
  • gegen Tollwut geimpft wurde;
  • Sie wurden gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis behandelt, wenn Ihr Zielgebiet frei von Bandwürmern ist (Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland);
  • über einen gültigen EU-Heimtierausweis (bei Reisen aus einem EU-Land oder Nordirland in ein anderes EU-Land oder Nordirland) oder ein EU-Tiergesundheitszeugnis (bei Reisen aus einem Nicht-EU-Land) verfügen.

Warnmeldung

Die EU-Vorschriften für Reisen mit Haustieren gelten für private Reisen mit Haustieren, die nicht zu einer Übertragung oder einem Verkauf führen.

Reisedokumente für Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen

Dienpaspoort UE

Der EU-Heimtierausweis ist ein Dokument, das den EU-Standards entspricht und bei Reisen zwischen EU-Ländern erforderlich ist. Es enthält eine Beschreibung und Einzelheiten zu Ihrem Haustier, wie z. B. einen Mikrochip- oder Tattoo-Code, einen Nachweis der Tollwutimpfung sowie Kontaktinformationen des Besitzers und des Tierarztes, der die Karte ausgestellt hat. Sie können einen EU-Pass für Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen bei jedem zugelassenen Tierarzt (der von den zuständigen Behörden für die Ausstellung von Heimtierpässen akkreditiert ist) beantragen. Der EU-Heimtierausweis ist lebenslang gültig, sofern das Haustier über eine aktuelle Tollwutimpfung verfügt.

Warnmeldung

Bei der Einreise in ein EU-Land oder Nordirland aus Andorra, der Schweiz, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Vatikanstadt kann Ihr Haustier mitreisen, wenn dort ein Heimtierausweis ausgestellt wurde Länder.

EU-Tiergesundheitszeugnis

Das EU-Tiergesundheitszeugnis ist ein weiteres Dokument, das detaillierte Informationen über Ihr Haustier enthält (Identität, Gesundheitszustand, Tollwutimpfung) und auf der Standard-EU-Vorlage basiert.

Wenn Sie aus einem Land oder Gebiet außerhalb der EU einreisen, müssen Sie eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung vorlegen, die von einem amtlichen Tierarzt des Abgangslandes bestätigt und frühestens 10 Tage vor der Ankunft des Tieres in der EU ausgestellt wurde W. gültig für Reisen zwischen EU-Ländern für einen Zeitraum von vier Monaten ab diesem Datum oder bis zum Ende der Tollwutimpfung, je nachdem, was zuerst eintritt.

Sie müssen außerdem eine schriftliche Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass Ihr Haustier nicht im Handel registriert ist, sowie das EU-Tiergesundheitszeugnis Ihres Haustiers. Diese Erklärung ist auch dann erforderlich, wenn das Tier in der Obhut einer von Ihnen bevollmächtigten Person reist. In diesem Fall müssen Sie Ihr Haustier innerhalb von fünf Tagen nach der Ankunft wiedersehen.

Warnmeldung

Ab dem 1. Januar 2021 sind EU-Heimtierausweise, die britischen Haustierbesitzern ausgestellt werden, nicht mehr für Haustiere gültig, die aus dem Vereinigten Königreich in ein EU-Land oder Nordirland reisen.

Unbegleitete Haustiere

Grundsätzlich müssen Haustiere mit ihren Besitzern reisen. Sie können jedoch eine andere Person schriftlich ermächtigen, Ihr Haustier in Ihrem Namen zu begleiten (diese schriftliche Erklärung ist oben beschrieben). Aber du musstinnerhalb von fünf Tagenum sich wieder mit dem Tier zu verbinden, nachdem es hereingekommen ist.

Warnmeldung

Wenn Ihr Haustier ohne Begleitung reist, muss es den Tiergesundheitsvorschriften entsprechen, die für die Einfuhr oder den Handel mit Hunden, Katzen oder Frettchen in die EU gelten.

Reisen mit mehr als fünf Haustieren

Sie können mit bis zu fünf Haustieren reisen. Aber wenn du mit mir kommstmehr als fünf Tiere(Hunde, Katzen oder Frettchen) müssen Sie Folgendes nachweisen:

  • Tiere nehmen an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teil (z. B. durch Zusendung eines Anmeldeformulars)W
  • die Tiere sind älter als sechs Monate.

Warnmeldung

Wenn Sie mit mehr als fünf Haustieren (Hunde, Katzen oder Frettchen) reisen und die oben aufgeführten Ausnahmebedingungen nicht erfüllen, müssen Ihre Haustiere alle Tiergesundheitsvorschriften einhalten, die für die gewerbliche Einfuhr von Haustieren in die EU gelten.

Lesen Sie mehr über die genauen Regeln für das Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen:

Wählen Sie das Land aus, aus dem Sie reisen:

Impfung gegen Tollwut

Bevor Ihr Haustier reisen kann, muss es von einem zugelassenen Tierarzt gegen Tollwut geimpft werden. Damit die Impfung gültig ist, muss das Haustier vor der Impfung 12 Wochen alt und mit einem Mikrochip versehen sein. Ihr Haustier kann bis zu 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls reisen. Stellen Sie sicher, dass alle Folgeimpfungen vor Ablauf der vorherigen Impfung durchgeführt werden.

Tollwutimpfung – Ausnahmen für Welpen, Katzen und Frettchen

Sie können auch mit einem Kleintier, das jünger als 12 Wochen ist und nicht auf Tollwut getestet wurde, nach Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Luxemburg, Rumänien, Slowakei, Slowenien und in die Schweiz einreisen geimpftoder wenn jaist 12 bis 16 Wochen alt und geimpft, aber noch nicht vollständig tollwutsicher.

Um in solchen Fällen mit Ihrem Haustier reisen zu können, müssen Sie dies tun

  • Dem Reisepass des Haustiers sollte eine Erklärung beigefügt sein, dass das Haustier von der Geburt bis zum Zeitpunkt der Reise keinen Kontakt mit tollwutgefährdeten Wildtieren hatte

z

  • Ihr Haustier muss von einer Mutter begleitet werden, aus deren Reisepass hervorgeht, dass sie vor der Geburt gegen Tollwut geimpft wurde.

Warnmeldung

In Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Malta, den Niederlanden, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Norwegen und Nordirland ist das Reisen mit einem Jungtier nicht gestattet. die nicht gegen Tollwut geimpft sind oder nach der Impfung nicht vollständig geimpft sind.

Besondere Regeln zur Behandlung des Echinococcus-Bandwurms – nur für Hunde

Wenn Sie Ihren Hund nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland mitnehmen, müssen Sie Ihren Hund 24–120 Stunden vor der Abreise gegen Echinokokken behandeln. Alle Handhabungsinformationen müssen im Reisepass oder EU-Gesundheitszeugnis des Tieres enthalten sein.

Warnmeldung

Für Hunde, die direkt zwischen Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland reisen, ist keine Echinokokken-Behandlung erforderlich.

Impfung gegen Tollwut

Bevor Ihr Haustier reisen kann, muss es von einem zugelassenen Tierarzt gegen Tollwut geimpft werden. Damit die Impfung gültig ist, muss das Haustier vor der Impfung 12 Wochen alt und mit einem Mikrochip versehen sein. Ihr Haustier kann bis zu 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls reisen. Stellen Sie sicher, dass alle Folgeimpfungen vor Ablauf der vorherigen Impfung durchgeführt werden.

Tollwutimpfung – Ausnahmen für Welpen, Katzen und Frettchen

Sie können mit Ihrem kleinen Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) auch nach Tschechien, Dänemark und in die Schweiz reisen, wenn es jünger als 12 Wochen ist und nicht gegen Tollwut geimpft istoder wenn jaist 12 bis 16 Wochen alt und geimpft, aber noch nicht vollständig tollwutsicher.

Um in solchen Fällen mit Ihrem Haustier reisen zu können, müssen Sie dies tun

  • Sie müssen die Erklärung Ihrem EU-Tiergesundheitszeugnis oder EU-Heimtierausweis beifügen (nur wenn Sie aus Andorra, der Schweiz, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und dem Staat Vatikanstadt anreisen) Ihr Haustier von der Geburt bis zur Reise keinem Kontakt mit tollwutgefährdeten Tieren ausgesetzt ist.

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  • Ihr Haustier muss von seiner Mutter, einem EU-Gesundheitszertifikat für Haustiere oder einem EU-Heimtierpass (nur bei Reisen aus Andorra, der Schweiz, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Vatikanstadt) begleitet werden, aus denen dies deutlich hervorgeht Es wurde festgestellt, dass er vor seiner Geburt gegen Tollwut geimpft wurde.

Warnmeldung

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Schweden, Norwegen und Nordirland gestatten die Einreise eines Jungtiers in ihr Hoheitsgebiet, das nicht gegen Tollwut geimpft wurde oder nach der Impfung nicht vollständig geimpft wurde.

Besondere Regeln zur Behandlung des Echinococcus-Bandwurms – nur für Hunde

Wenn Sie Ihren Hund nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland mitnehmen, müssen Sie Ihren Hund 24–120 Stunden vor der Abreise gegen Echinokokken behandeln. Alle Handhabungsinformationen müssen im Reisepass oder EU-Gesundheitszeugnis des Tieres enthalten sein.

Warnmeldung

Für Hunde, die direkt zwischen Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland reisen, ist keine Echinokokken-Behandlung erforderlich.

Impfung gegen Tollwut

Bevor Ihr Haustier reisen kann, muss es von einem zugelassenen Tierarzt gegen Tollwut geimpft werden. Damit die Impfung gültig ist, muss das Haustier vor der Impfung 12 Wochen alt und mit einem Mikrochip versehen sein. Ihr Haustier kann bis zu 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls reisen. Stellen Sie sicher, dass alle Folgeimpfungen vor Ablauf der vorherigen Impfung durchgeführt werden.

Tollwutimpfung – Ausnahmen für Welpen, Katzen und Frettchen

Sie können mit Ihrem kleinen Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) auch nach Tschechien, Dänemark und in die Schweiz reisen, wenn es jünger als 12 Wochen ist und nicht gegen Tollwut geimpft istoder wenn jaist 12 bis 16 Wochen alt und geimpft, aber noch nicht vollständig tollwutsicher.

Um in solchen Fällen mit Ihrem Haustier reisen zu können, müssen Sie dies tun

  • Sie müssen die Erklärung Ihrem EU-Tiergesundheitszeugnis oder EU-Heimtierausweis beifügen (nur wenn Sie aus Andorra, der Schweiz, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und dem Staat Vatikanstadt anreisen) Ihr Haustier von der Geburt bis zur Reise keinem Kontakt mit tollwutgefährdeten Tieren ausgesetzt ist.

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  • Ihr Haustier muss von seiner Mutter, einem EU-Gesundheitszertifikat für Haustiere oder einem EU-Heimtierpass (nur bei Reisen aus Andorra, der Schweiz, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Vatikanstadt) begleitet werden, aus denen dies deutlich hervorgeht Es wurde festgestellt, dass er vor seiner Geburt gegen Tollwut geimpft wurde.

Warnmeldung

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Schweden, Norwegen und Nordirland gestatten die Einreise eines Jungtiers in ihr Hoheitsgebiet, das nicht gegen Tollwut geimpft wurde oder nach der Impfung nicht vollständig geimpft wurde.

Besondere Regeln zur Behandlung des Echinococcus-Bandwurms – nur für Hunde

Wenn Sie Ihren Hund nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland mitnehmen, müssen Sie Ihren Hund 24–120 Stunden vor der Abreise gegen Echinokokken behandeln. Alle Handhabungsinformationen müssen im Reisepass oder EU-Gesundheitszeugnis des Tieres enthalten sein.

Warnmeldung

Für Hunde, die direkt zwischen Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland reisen, ist keine Echinokokken-Behandlung erforderlich.

Einreise mit Ihrem Haustier in die EU oder Nordirland

Sie können mit Ihrem Haustier nur über eine Einreisestelle in die EU einreisenEinstiegspunkt für Reisende Wim jeweiligen EU-Zielland. Die Dokumente und die Identität Ihres Haustiers werden von den zuständigen Behörden überprüft. Wenn Ihr Haustier die Anforderungen nicht erfüllt, kann es in sein Herkunftsland zurückgeschickt, unter Quarantäne gestellt werden, bis es die EU-Gesundheitsanforderungen erfüllt, oder eingeschläfert werden, wenn die beiden anderen Optionen nicht möglich sind.

Warnmeldung

Bei der Einreise aus Nordirland in ein EU-Land müssen Sie keinen bestimmten Einreiseort für Reisende nutzen.

Impfung gegen Tollwut

Bevor Ihr Haustier reisen kann, muss es von einem zugelassenen Tierarzt gegen Tollwut geimpft werden. Damit die Impfung gültig ist, muss das Haustier vor der Impfung 12 Wochen alt und mit einem Mikrochip versehen sein. Ihr Haustier kann bis zu 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls reisen. Stellen Sie sicher, dass alle Folgeimpfungen vor Ablauf der vorherigen Impfung durchgeführt werden.

Zusätzlich zu den Standardanforderungen (Mikrochip, Tollwutimpfung, ggf. Echinokokkenbehandlung, EU-Tiergesundheitszeugnis) muss Ihr Haustier 30 Tage nach der Tollwutimpfung und mindestens drei Monate vor der Einreise in die EU auf Tollwutantikörper getestet werden. Der Tierarzt muss eine Blutprobe zur Untersuchung entnehmen durch:Von der EU zugelassenes Blutuntersuchungslabor Wzu entfernen.

Die Ergebnisse des Tollwut-Antikörpertests müssen der EU-Tiergesundheitsbescheinigung Ihres Tieres beigefügt werden.

Einreise mit Ihrem Haustier in die EU

Sie können mit Ihrem Haustier nur über eine Einreisestelle in die EU einreisenEinstiegspunkt für Reisende Wim jeweiligen EU-Zielland. Die Dokumente und die Identität Ihres Haustiers werden von den zuständigen Behörden überprüft. Wenn Ihr Haustier die Anforderungen nicht erfüllt, kann es in sein Herkunftsland zurückgeschickt, unter Quarantäne gestellt werden, bis es die EU-Gesundheitsanforderungen erfüllt, oder eingeschläfert werden, wenn die beiden anderen Optionen nicht möglich sind.

Reisen mit anderen Tieren

EU-Heimtierausweise werden nur für Hunde, Katzen und Frettchen ausgestellt. BitteWeitere Informationen zu den nationalen Einreisebestimmungen Wdas Land, das Sie besuchen möchten, wenn Sie mit anderen Haustieren wie Vögeln, Zierwassertieren, Reptilien, Nagetieren oder Kaninchen in ein anderes EU-Land reisen.

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Author: Ouida Strosin DO

Last Updated: 10/11/2023

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